EUROPÄISCHE GARANTIE
Für dieses Gerät besteht in den am Ende dieses Handbuchs aufgeführten
Ländern eine Garantie von Electrolux für den Zeitraum, der in der
Gerätegarantie oder andernfalls gesetzlich festgelegt ist. Wenn Sie aus
einem dieser Länder in ein anderes der unten aufgeführten Länder ziehen,
wird die Gerätegarantie unter folgenden Voraussetzungen mit übertragen:
• Die Gerätegarantie beginnt an dem Datum, an dem Sie das Gerät
gekauft haben. Dies wird durch ein gültiges Kaufdokument
bescheinigt, das von dem Verkäufer des Gerätes ausgestellt wurde.
• Die Gerätegarantie gilt für denselben Zeitraum und in demselben
Ausmaß für Arbeitszeit und Teile, wie sie für dieses spezielle Modell
oder diese spezielle Gerätereihe in Ihrem neuen Aufenthaltsland
gelten.
• Die Gerätegarantie ist personengebunden, d. h. sie gilt für den
Erstkäufer des Geräts und kann nicht auf einen anderen Benutzer
übertragen werden.
• Das Gerät wird in Übereinstimmung mit der von Electrolux
herausgegebenen Anleitung installiert und verwendet und wird nur im
Privathaushalt eingesetzt, d. h. nicht für gewerbliche Zwecke genutzt.
• Das Gerät wird in Übereinstimmung mit allen relevanten
Bestimmungen installiert, die in Ihrem neuen Aufenthaltsland gelten.
Die Bestimmungen dieser europäischen Garantie haben keinerlei
Auswirkungen auf die Rechte, die Ihnen gesetzlich zustehen.
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